ePA 2025: Zwischen digitaler Innovation und struktureller Fragmentierung

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) markiert einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Ziel ist es, medizinische Informationen sektorenübergreifend verfügbar zu machen, um die Patientenversorgung zu verbessern. Gleichzeitig wirft die ePA Fragen hinsichtlich Datenschutz, technischer Umsetzung und gesellschaftlicher Akzeptanz auf.

Potenziale für die Patientenversorgung

Die ePA bietet die Möglichkeit, medizinische Daten zentral zu speichern und für berechtigte Gesundheitsdienstleister zugänglich zu machen. Dies kann die Kontinuität der Versorgung verbessern, Doppeluntersuchungen vermeiden und die Patientensicherheit erhöhen. Insbesondere in Notfallsituationen kann der schnelle Zugriff auf relevante Informationen lebensrettend sein.

Darüber hinaus ermöglicht die ePA eine bessere Koordination zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen, was zu effizienteren Behandlungsprozessen führen kann. Die Integration von E-Rezepten und digitalen Medikationsplänen kann zudem die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen.

Herausforderungen in der technischen Umsetzung

  • Interoperabilität: Viele IT-Systeme sind nicht vollständig kompatibel mit der ePA.
  • Datenformate: Der Einsatz strukturierter Standards wie FHIR oder MIO ist nicht flächendeckend.
  • Benutzerfreundlichkeit: Fehlende Schulung und komplizierte Interfaces erschweren die Akzeptanz.

Diese technischen Hürden machen die ePA für viele Nutzer:innen bislang eher zu einem zusätzlichen Aufwand als zu einer Entlastung im Versorgungsalltag.

Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung

Die ePA enthält hochsensible Gesundheitsdaten, deren Schutz oberste Priorität haben muss. Das derzeitige Opt-out-Verfahren, bei dem Patienten aktiv widersprechen müssen, um keine ePA zu erhalten, wird von Datenschützern kritisch gesehen. Es besteht die Sorge, dass Patienten nicht ausreichend informiert sind und somit ihre informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt wird.

Des Weiteren gibt es Bedenken hinsichtlich der Zugriffskontrolle auf die ePA. Aktuell können Patienten nicht granular festlegen, welche Gesundheitsdienstleister auf welche Daten zugreifen dürfen. Dies könnte das Vertrauen in die ePA untergraben und die Akzeptanz in der Bevölkerung verringern.

Ein weiteres Problem liegt in der eingeschränkten Zugriffskontrolle. Aktuell ist es für Patient:innen nicht möglich, differenziert festzulegen, wer auf welche Informationen zugreifen darf – ein Umstand, der das Vertrauen in die ePA beeinträchtigen könnte.

Datenschutz ist kein Luxus – sondern Voraussetzung für digitale Gesundheitsversorgung.

Ein hypothetisches Beispiel

So theoretisch viele der Herausforderungen auch wirken mögen – in der Praxis werden sie oft sehr greifbar. Nehmen wir den Fall von Frau M., 58 Jahre alt, chronische Rückenschmerzen, eine Überweisung zur Radiologie: Ein MRT der Lendenwirbelsäule wird erstellt und mitsamt Befund in die ePA hochgeladen – zumindest theoretisch.

Die Radiologin nutzt ein modernes System, das strukturierte Daten im DICOM-Format nach MIO-Standard bereitstellt. Alles nach Vorschrift. Doch in der hausärztlichen Praxis läuft ein älteres Praxisverwaltungssystem, das mit diesem Format wenig anfangen kann. Der Viewer fehlt, der Zugriff stockt. Das Bild existiert – aber ist nicht sichtbar. Statt Digitalisierung gibt es Rückrufe, PDF-Krücken und (wahrscheinlich) das gute alte Faxgerät.

Dazu kommt ein klassischer Fehler: Frau M. hat die Freigabeeinstellungen in der ePA-Oberfläche nicht vollständig aktiviert. Der Hausarzt sieht also nur Text – aber keine Bilddaten.

Eine technische Lösung scheitert oft an der Bedienlogik.

Einige Wochen später wird Frau M. in eine Reha-Klinik verlegt. Dort liegt der MRT-Befund nicht vor. Also wird – sicherheitshalber – ein neues Bild gemacht. Mehr Aufwand, höhere Kosten, erneute Strahlenbelastung. Und als sich der Gesundheitszustand verschlechtert, stellt sich die Frage: Wer hätte es wissen müssen?

Haftet die Radiologin, weil sie das Bild nicht verständlich genug beschriftet hat? Der Hausarzt, weil er nicht aktiv nachfragte? Die Klinik, weil sie die ePA nicht abfragte? Oder Frau M. – weil sie versehentlich zu wenig freigegeben hat?

Der Fall ist hypothetisch – aber erschreckend realistisch. Er zeigt, wie fragil ein System ist, das auf vollständiger Transparenz basiert, ohne echte Interoperabilität, klare Verantwortlichkeiten und technische Redundanz. Wenn am Ende niemand genau weiß, wer worauf Zugriff hatte – dann haben wir es nicht mit Digitalisierung zu tun, sondern mit einer bürokratisierten Illusion von Kontrolle.

Digitalpolitische Perspektive

Die ePA ist ein zentraler Bestandteil der Digitalstrategie der Bundesregierung und soll dazu beitragen, das Gesundheitswesen zukunftsfähig zu machen. Allerdings zeigt der Vergleich mit anderen europäischen Ländern, dass Deutschland in der Digitalisierung des Gesundheitswesens hinterherhinkt. Während beispielsweise in Österreich die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) bereits seit Jahren erfolgreich genutzt wird, steht Deutschland noch am Anfang der flächendeckenden Implementierung der ePA.

Um den Rückstand aufzuholen, sind klare gesetzliche Rahmenbedingungen, ausreichende finanzielle Mittel und eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten erforderlich. Dabei müssen sowohl technische als auch ethische Aspekte berücksichtigt werden, um eine nachhaltige und vertrauenswürdige Digitalisierung des Gesundheitswesens zu gewährleisten.